Du möchtest an einer Tour teilnehmen? Hier findest Du die Bedingungen dafür.

AGB Motorradreisen

Verantwortlicher Veranstalter der Motorradreisen ist Fisherman-Angelreisen in Reinbek.

Die allgemeinen Reisebedingungen, sowie die Zusatzbedingungen für Motorradreisen findest Du nachfolgend.

Allgemeine Reisebedingungen / Fisherman-Angelreisen
und Zusatzbedingungen für Motorradreisen (ab § 18)

  • 1

 Abschluss des Reisevertrages

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Fisherman-Angelreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

(2) Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich, per Telefax oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde hat Fisherman-Angelreisen, zusammen mit der Buchung/Anmeldung, alle für die Buchung erforderlichen Daten (z.B. Personen/Fahrzeugdaten für die Buchung enthaltener Beförderungsleistungen, wie z.B. Fährüberfahrten o. Flüge) zu Verfügung zu stellen. Kommt der anmeldende Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, oder reicht diese Daten erst später nach, hat er die ggf. höheren Kosten für sich daraus ergebene Preisänderungen des entsprechenden Beförderungsdienstleisters zu tragen. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter Fisherman-Angelreisen durch Zusendung einer Reisebestätigung zustande. Die Annahme durch Fisherman-Angelreisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Fisherman-Angelreisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übersenden (per Email, Fax o. Postbrief). Alle Reisen von Fisherman-Angelreisen werden per Aushändigung eines Reisepreis Sicherungsscheines versichert.

(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Fisherman-Angelreisen vor, an das Fisherman-Angelreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.

 

 

  • 2

DEFINITIONEN

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Fisherman-Angelreisen in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Fisherman-Angelreisen.

  • 3

 Bezahlung

(1) Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung kann ggf. auch höher sein, wenn die Reise Beförderungsleistungen (Fährtickets/Flugtickets) enthält, die lt. AGB des entsprechenden Beförderungsdienstleisters direkt bei Buchung, bzw. unmittelbar nach Buchung zu zahlen sind. Die Anzahlung ist auf das auf der Rechnung  genannte Geschäftskonto von Fisherman-Angelreisen zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Bei Zahlungswunsch per Kreditkarte* buchen wir entsprechend von der genannten Karte ab. Die für Kreditkartenzahlung anfallenden Gebühren übernimmt Fisherman-Angelreisen, sofern die Reise, wie gebucht abgewickelt wird. *Bei Stornierung oder Teil-Stornierung, egal aus welchem Grund, werden diese Gebühren (ca. 1,5% vom Gesamtreisepreis) allerdings von einem eventuellen Erstattungsbetrag abgezogen, da diese Kosten Fisherman-Angelreisen auch dann entstehen, wenn eine Rückerstattung an den Kunden erfolgt.

(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit nichts Anderes im Einzelfall vereinbart wurde, spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Fisherman-Angelreisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.

(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als acht Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.

(4) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit Fisherman-Angelreisen zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

(5) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von Fisherman-Angelreisen gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann Fisherman-Angelreisen das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach § 5 / (3) belasten.

 

 

 

  • 4

 Leistungen

  • Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Fisherman-Angelreisen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Fisherman-Angelreisen Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich anders angegeben, ist Mietbeginn für alle Unterkünfte um 15:00 Uhr am Anreisetag und Mietende um 10:00 Uhr am Abreisetag. Für gemietete Angelboote gelten ggf. andere Zeiten. Ein Anspruch zur Nutzung der gemieteten Boote am An – und Abreisetag besteht nicht, außer es wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart.

(2) Fisherman-Angelreisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.

 

 

  • 5

 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Fisherman-Angelreisen vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Fisherman-Angelreisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.

(3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:

Bei langfristigen Annullierungen bis 45 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises erhoben. Sollte diese Pauschale zur Deckung der durch die Annullierung/Stornierung entstehenden Aufwendungen, die Fisherman-Angelreisen gegenüber seinen Vertragspartnern und/oder Beförderungs-Dienstleistern (Reedereien, Fluggesellschaften usw.) zu leisten hat nicht ausreichen, sind vom Kunden mindestens die Kosten zu tragen, die durch die Annullierung/Stornierung entstehen.

Bei Annullierungen/Stornierungen gelten nachfolgende Gebührensätze, bezogen auf den Gesamtreisepreis:

Bis 45 Tage vor Reisebeginn:   20% des Reisepreises

  1. – 31. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  2. – 11. Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises

ab 10. Tag vor Reisebeginn:    95% des Reisepreises

 bei Nichtantritt:                         99% des Reisepreises

(4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Fisherman-Angelreisen nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

(5) Fisherman-Angelreisen behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.  Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn im Reisepreis Economy Fähr- oder Flugtickets enthalten sind, die zu 100% zu zahlen sind.

(6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Personenzahl, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Fisherman-Angelreisen bis 45 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungs/Änderungsentgelt, das je nach Reiseziel individuell zu berechnen ist, mindestens aber 29,– € beträgt. Der Kunde erhält vor Durchführung ein Angebot o. wird über die Kosten informiert. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.

(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

 

  • 6

 Versicherung

Fisherman-Angelreisen empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über Fisherman-Angelreisen.

 

 

  • 7

 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen / Ausfall von Reiseleistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, oder können Reiseleistungen aufgrund bestimmter Umstände (Sicherheitslage, Betriebsstörung, Wetterbedingungen o.ä.) nicht wie geplant durchgeführt werden (z.B. ausgefallene Ausfahrten zum Hochseeangeln* oder Guidingtouren), so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen, bzw. um eine Gutschrift* für die entsprechenden Reiseleistungen bemühen (gilt nicht für gemietete Angelboote, die der Kunde selber fährt und aufgrund der Wetterverhältnisse nur bedingt o. gar nicht nutzen konnte). Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

*Auf den meisten Angelschiffen für die Hochseeangelfahrten ist es gängige Praxis, dass für ausgefallene bzw. teilweise ausgefallene Angelzeiten von den Eignern der Schiffe kein Geld erstattet wird und stattdessen vom Eigner eine anteilige Gutschrift für eine erneute Buchung ausgegeben wird. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht. Fisherman-Angelreisen hat auch auf den Umfang bzw. die Höhe dieser Gutschriften keinen Einfluss, versucht aber im Sinne seiner Kunden das Maximum herauszuholen. Wird eine Hochseeangeltour schon vor Anreise durch Fisherman-Angelreisen aufgrund wetterbedingter Undurchführbarkeit abgesagt, kann der Kunde kostenlos auf einen anderen Termin umbuchen. In Ausnahmefällen ist auch eine Erstattung des gezahlten Fahrpreises für das entsprechende Schiff möglich, wobei hierauf auch kein Anspruch besteht. Die Gelder für gebuchte Unterkünfte können nicht erstattet werden, da diese ja auch bei schlechtem Wetter genutzt werden könnten.

 

  • 8

 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Fisherman-Angelreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder der durchführenden Reiseleiter, Guides, Skipper o. sonstiger für die Durchführung beauftragter Personen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Fisherman-Angelreisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Fisherman-Angelreisen wahrzunehmen. Kündigt Fisherman-Angelreisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

  1. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Fisherman-Angelreisen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von Fisherman-Angelreisen unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.

  1. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:

Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Fisherman-Angelreisen nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn Fisherman-Angelreisen die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

 

  • 9

 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen (siehe hierzu auch §17 / COVID19). Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

 

  • 10

 Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter Fisherman-Angelreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (soweit lt. Reisebestätigung eine örtliche Reiseleitung zugesagt wurde) und/oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer Fisherman-Angelreisen anzuzeigen. Sollte unter den angegebenen Rufnummern vorübergehend niemand persönlich zu erreichen sein, ist unbedingt eine Nachricht auf einer der Mailboxen zu hinterlassen (Name, Rückrufnummer und ggf. Buchungsnummer), oder die folgenden weiteren Kontaktmöglichkeiten zu nutzen: Email, Fax, SMS. Die Auslagen des Kunden für diese Kontaktaufnahme übernimmt Fisherman-Angelreisen.

(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.

(3) Fisherman-Angelreisen informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von Fisherman-Angelreisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber Fisherman-Angelreisen verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

  • 11

 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (soweit lt. Reisebestätigung eine örtliche Reiseleitung zugesagt wurde) und/oder Fisherman-Angelreisen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • 12

  Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Fisherman-Angelreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  1. b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.

(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

 

  • 13

 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Fisherman-Angelreisen informiert alle Kunden über besondere Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen auf seiner Website www.fisherman-angelreisen.de . Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und bei Reisebeginn über einen gültigen Personalausweis verfügt. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden Fisherman-Angelreisen ausdrücklich mitgeteilt.

 

(2) Aktuelle Reisehinweise sowie Einreisebestimmungen oder Reisewarnungen für alle Länder können auf der Website des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.
https://www.auswaertiges-amt.de

(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

(4) Über die Zoll- und Devisenvorschriften oder eventuelle Bestimmungen zum Fang / Ausfuhr der gefangenen Fische im Urlaubsland hat sich der Kunde selbst zu informieren. Gesetzliche Änderungen oder Vorschriften (insbesondere bei Angelarten, Schonzeiten, Fangbegrenzungen oder Fangstopps für bestimmte Fischarten) hat Fisherman-Angelreisen nicht zu vertreten und sie stellen keinen Minderungsgrund oder Grund zur Kündigung des Reisevertrages dar.

 

 

  • 14

 Preisanpassungen

(1) Fisherman-Angelreisen behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten* oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. *Ändern sich die Preise für eine gebuchte, oder im Reisepreis enthaltene Fährüberfahrt, oder für einen Flug zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Versenden der Reisebestätigung aufgrund fehlender Daten der Reisenden (Personen und/oder Fahrzeugdaten wurden vom Kunden nicht bei Buchung, oder spätestens bis 60 Minuten danach an Fisherman-Angelreisen übermittelt), sind diese Preisdifferenzen in vollem Umfang vom Kunden zu tragen.

Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:

  1. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Fisherman-Angelreisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
  1. b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber Fisherman-Angelreisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  1. c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Fisherman-Angelreisen verteuert hat.

(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Fisherman-Angelreisen nicht vorhersehbar waren.

(3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Fisherman-Angelreisen den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Fisherman-Angelreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Sind im Reisevertrag auch Beförderungsleistungen (z.B. ECONOMY Tickets für Fähren oder Flüge, die nicht kostenlos storniert werden können) enthalten, so sind die durch eine Stornierung anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.

  • 15

DATENSCHUTZ

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-DSGVO (Geltung ab 25.5.2018), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

  • 16

Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • Der Reiseveranstalter Fisherman-Angelreisen kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
  • 17

COVID19

Wir  gehen ab 1. September 2021 bei allen Reisenden ab einem Alter von 16 Jahren davon aus, dass ein vollständiger Impfschutz gegen COVID19 besteht. Für Nachteile, die dem/den Reisenden durch fehlenden Impfschutz entstehen, haftet Fisherman-Angelreisen nicht. Buchen Sie daher eine Reise nur dann, wenn Sie sich bis zu Ihrem Reisetermin vollständig impfen lassen bzw. bereits vollständig geimpft sind (inkl. erforderliche Auffrischungsimpfung(en) lt. EU Corona-Zertifikat), oder wenn Sie bereit sind, das Risiko eventueller Nachteile selbst zu tragen. Sie können das Risiko durch den Abschluss  einer entsprechenden Reiseversicherung (auch bei Fisherman-Angelreisen für deutsche Staatsbürger erhältlich) erheblich minimieren. Fragen Sie uns bitte im Bedarfsfall.

  • 18

Zusatzbedingungen für Motorradreisen

  • Jeder Teilnehmer fährt auf der Motorradreise sein (oder ein geliehenes) Motorrad auf eigenes Risiko. Fisherman-Angelreisen haftet nicht für Personen oder Materialschäden, die durch einen Unfall o.ä. entstanden sind, ungeachtet dessen, ob der Teilnehmer diesen selbst verursacht hat, oder dieser durch einen anderen Teilnehmer der Reise oder Dritte verursacht wurde.
  • Fisherman-Angelreisen haftet weiterhin nicht für Diebstahlschäden (Fahrzeug, Gepäck usw.) oder andere Schäden an Fahrzeug oder Eigentum des Teilnehmers, die während der Reise auftreten. Es obliegt dem Teilnehmer selbst, für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Fisherman-Angelreisen kann entsprechende Versicherungen vermitteln.
  • Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug sein. Weiterhin muss sich das Fahrzeug des Reiseteilnehmers in verkehrssicherem Zustand befinden.
  • Den Anweisungen des Tour-Guides (im Bezug auf die Sicherheit der Gruppe) ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen z.B. riskanter Fahrweise, welche die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet ist der Tour-Guide berechtigt, die betreffende Person von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer den reibungslosen Ablauf der Reise nachhaltig stört oder andere Teilnehmer (oder den Tour-Guide) durch sein Verhalten unannehmbar stört, belästigt oder beleidigt. An Fisherman-Angelreisen gezahlte Gelder werden in diesen Fällen nicht erstattet.
  • Regressansprüche wegen wetterbedingter Ausfälle oder Streckenänderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (Straßensperrungen, wetterbedingter Unbefahrbarkeit oder die Sicherheit gefährdende Umstände) können nicht geltend gemacht werden. Der Tour-Guide wird aber stets bemüht sein, entsprechende Alternativen für die Gruppe auszuarbeiten.
  • Sollte die in der Tour Beschreibung angegebene Mindest-Teilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Tour beginn nicht erreicht sein, kann die Tour durch Fisherman-Angelreisen storniert werden. Alle an Fisherman-Angelreisen gezahlten Gelder werden in diesem Fall erstattet. Regressansprüche aufgrund eine solchen Stornierung können gegenüber Fisherman-Angelreisen nicht geltend gemacht werden.

Fisherman-Angelreisen

Inhaber: Peter Röhrchen

Sandkamp 8

21465 Reinbek

Tel: +49 (0) 40 2281 7440

Fax: +49 (0) 40 2281 74409

Mobil: +49 (0) 151 2010 0963

service@fisherman-angelreisen.de

www.fisherman-angelreisen.de

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